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DAS
ZWEITE BUCH
MOSE (EXODUS)
1Dies sind die Rechtsordnungen, die du ihnen vorlegen sollst:
2Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr aber soll er freigelassen werden ohne Lösegeld. 3Ist er ohne Frau gekommen, so soll er auch ohne Frau gehen; ist er aber mit seiner Frau gekommen, so soll sie mit ihm gehen. 4Hat ihm aber sein Herr eine Frau gegeben und hat sie ihm Söhne oder Töchter geboren, so sollen Frau und Kinder seinem Herrn gehören, er aber soll ohne Frau gehen. 5Spricht aber der Sklave: Ich habe meinen Herrn lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre mit einem Pfriemen sein Ohr, und er sei sein Sklave für immer.
7Verkauft
jemand seine Tochter als Sklavin, so darf sie nicht freigelassen werden
wie die
Sklaven. 8Hat
ihr Herr sie für sich genommen und sie gefällt ihm nicht, so soll er
sie auslösen
lassen. Er hat aber nicht Macht, sie unter ein fremdes Volk zu
verkaufen,
nachdem er sie verschmäht hat. 9Hat
er sie aber für seinen Sohn bestimmt, so soll er nach dem Recht der
Töchter an
ihr tun. 10Nimmt
er sich aber noch eine andere, so soll er der ersten an Nahrung,
Kleidung und
ehelichem Recht nichts abbrechen. 11Erfüllt
er an ihr diese drei Pflichten nicht, so soll sie umsonst freigelassen
werden,
ohne Lösegeld.
20Wer seinen Sklaven oder seine Sklavin schlägt mit einem Stock, daß sie unter seinen Händen sterben, der soll dafür bestraft werden. 21Bleiben sie aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er nicht dafür bestraft werden; denn es ist sein Geld.
DAS DRITTE BUCH
MOSE (LEVITIKUS)
44Willst
du
aber Sklaven und Sklavinnen haben, so sollst du sie kaufen von den
Völkern, die
um euch her sind, 45und
auch von den Beisassen, die als Fremdlinge unter euch wohnen, und von
ihren
Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen. Die mögt ihr zu
eigen haben
46und
sollt
sie vererben euren Kindern zum Eigentum für immer; die sollt ihr
Sklaven sein
lassen. Aber von euren Brüdern, den Israeliten, soll keiner über den
andern
herrschen mit Härte. 47Wenn
irgendein Fremdling oder Beisasse bei dir zu Besitz kommt und dein
Bruder neben
ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Beisassen bei dir oder jemandem
von
dessen Sippe verkauft, 48so
soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Recht haben, wieder frei zu
werden,
und es soll ihn jemand unter seinen Brüdern einlösen 49oder
sein Oheim oder sein Vetter oder sonst sein nächster Blutsverwandter
aus seinem
Geschlecht; oder wenn er selbst soviel aufbringen kann, so soll er
selbst sich
einlösen. 50Und
er soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr an, da er sich verkauft
hatte, bis
aufs Erlaßjahr. Und das Geld, um das er sich verkauft hat, soll nach
der Zahl
der Jahre berechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei
ihm
gewesen. 51Sind
noch viele Jahre bis zum Erlaßjahr, so soll er entsprechend mehr zu
seiner Einlösung
erstatten von dem Gelde, für das er gekauft wurde. 52Sind
aber nur wenige Jahre übrig bis zum Erlaßjahr, so soll er sie berechnen
und
entsprechend weniger zu seiner Einlösung erstatten. 53Wie
ein Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, doch soll er
nicht mit Härte
über ihn herrschen vor deinen Augen. 54Wird
er aber nicht auf diese Weise eingelöst, so soll er im Erlaßjahr frei
ausgehen
und seine Kinder mit ihm. 55Denn
mir gehören die Israeliten als Knechte; meine Knechte sind sie, die ich
aus Ägyptenland
geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.
Und wer meint, das Neue Testament sei aber ganz anders, kann hier nachlesen...
Meine Gedanken zur Entstehung von religiösen Vorstellungen: